Hörgeräte (IV und AHV Expertise), Baha und aktive Mittelohrimplantate
Bei bleibenden beidseitigen oder einseitigen Höreinschränkungen ist meist eine Verbesserung der Hörsituation mit konventionellen Hörgeräten möglich.Diese werden durch Hörgeräteakustiker aufgrund der persönlichen Gesamtsituation ausgewählt und individuell - meist in einem mehrwöchigen Anpassungsprozess – angepasst.
Bei einer Teilfinanzierung der Hörgeräte durch die IV oder AHV ist einmalig eine standardisierte Beurteilung durch den Ohrenfacharzt notwendig, welcher anschliessend einen Expertisenbericht an den Sozialversicherer schickt.
Neben den Hörgeräten gibt es bei verschiedenen speziellen Problemstellungen und Hörstörungen auch alternative Möglichkeiten zur Verbesserung der Hörsituation. Mit knochenverankerten Hörgeräten Baha können eine einseitige Taubheit oder Schallleitungsschwerhörigkeiten versorgt werden. Bei Problemen mit konventionellen Hörgeräten kann bei bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines aktiven Mittelohrimplantates überprüft werden.