Hörgeräte (IV und AHV Expertise), Baha und aktive Mittelohrimplantate

Bei bleibenden beidseitigen oder einseitigen Höreinschränkungen ist meist eine Verbesserung der Hörsituation mit konventionellen Hörgeräten möglich.

Diese werden durch Hörgeräteakustiker aufgrund der persönlichen Gesamtsituation ausgewählt und individuell - meist in einem mehrwöchigen Anpassungsprozess – angepasst.

Bei einer Teilfinanzierung der Hörgeräte durch die IV oder AHV ist einmalig eine standardisierte Beurteilung durch den Ohrenfacharzt notwendig, welcher anschliessend einen Expertisenbericht an den Sozialversicherer schickt.

Neben den Hörgeräten gibt es bei verschiedenen speziellen Problemstellungen und Hörstörungen auch alternative Möglichkeiten zur Verbesserung der Hörsituation. Mit knochenverankerten Hörgeräten Baha können eine einseitige Taubheit oder Schallleitungsschwerhörigkeiten versorgt werden. Bei Problemen mit konventionellen Hörgeräten kann bei bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines aktiven Mittelohrimplantates überprüft werden.

 


Dr. med. Markus Reimers
FMH ORL
spez. Hals- und Gesichtschirurgie
Spitalgasse 4
CH - 3011 Bern

Telefon +41 31 312 15 45
Telefax +41 31 312 90 15


Dr. med. Andrea Reimers
FMH Allergologie und klinische Immunologie
FMH Innere Medizin
Spitalgasse 4
CH - 3011 Bern

Telefon +41 31 312 15 45
Telefax +41 31 312 90 15

© 2014. All Rights Reserved. Futura Communication